Barbara Clear… 3


29. Juli, um 13:00 Uhr

… hat verloren.
Die Musikerin hatte die GEMA verklagt, weil es ihr zu Recht unverständlich schien, daß sie nur € 5000.- an Ausschüttungen erhalten sollte, waren doch aus ihren Konzerten in den Jahren 2004-2007 der Verwertungsgesellschaft mehr als € 65000 an Einnahmen zugeflossen.

Die für denkende Menschen unnachvollziehbare Urteilsbegründung beschreibt Barbara Clear selbst:

(…) „Es wurde entschieden, daß ich keinerlei Anspruch auf den von mir geforderten Betrag, genauer: überhaupt keinen Anspruch habe. Denn: „Ein etwaiger Zahlungsanspruch ergibt sich nicht aus den zwischen den Parteien geschlossenen Berechtigungsvertrag“, sagt das Gericht. Bedeutet im Klartext, ich habe für meine eigenen Werke nichts zu fordern und zu wollen, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Gema kann mir was bezahlen, aber ob, wie, wann und in welcher Höhe, ist Sache der Gema, aber jeder Veranstalter, jeder Sender und ich als Veranstalterin meiner eigenen Konzerte und Musik sowie als Produzentin meiner eigener Songs haben pauschal an die Gema zu bezahlen, was immer sie auch fordert.“ (…)

Was viele ebenfalls nicht wissen: Bei der GEMA sind nicht alle gleich. Sondern einige gleicher. Es gibt „angeschlossene“, „außerordentliche“ und „ordentliche“ Mitglieder. „Ordentliches“ Mitglied kann man nur nach mindestens fünfjähriger Mitgliedschaft werden – sofern man gewisse Erträge einfährt und alle bürokratischen Hürden meistert. Die „ordentlichen“ Mitglieder erhalten höhere Ausschüttungen als die anderen. Und es gibt davon nur 3000. Was bedeutet: das Gros der über 50000 „angeschlossenen“ und „außerordentlichen“ Mitglieder, von denen viele komplett leer ausgehen oder sogar draufzahlen, finanziert den Profit der anderen.

Die GEMA-Petition bekommt durch diese Sache kräftigen Aufwind; die GEMA selber hat das mittlerweile mitbekommen und argumentiert mit Haarspaltereien und Detailklauberei, dabei völlig verkennend, daß es schon lange nicht mehr um Einzelheiten geht, sondern um’s Prinzip.

Ob Barbara Clear gegen das Urteil beim Oberlandesgericht in Revision gehen kann, ist noch unklar. Der verlorene Prozess hat ihre finanzielle Situation so sehr verschärft, daß ihr dies zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich wäre.

Wer sie wirksam und unbürokratisch unterstützen will, packe einen möglichst „gewichtigen“ Geldschein (aber kleine sind auch willkommen 😉 ) in einen Briefumschlag und schicke ihn an

Barbara Clear
Hofer Strasse 3b
94113 Tiefenbach

Ich geh‘ gleich zum Briefkasten… 🙂


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3 Gedanken zu “Barbara Clear…